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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Mittwoch, 11.02.2026

Riskante Anlagestrategien: Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin wirksam

Das Arbeitsgericht Berlin entschied, das die fristlose Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin unwirksam, die ordentliche Kündigung aber wirksam ist (Az. 21 Ca 13264/25).

Die außerordentliche Kündigung sei formell unwirksam, da der Arbeitgeber sie nicht innerhalb der maßgeblichen Zweiwochenfrist erklärt habe. Die ordentliche Kündigung sei hingegen wirksam. Der Kläger habe seine Stellung als Direktor und in Leitungsgremien zahlreicher Beteiligungsunternehmen missbraucht. Er habe sich durch die Doppelstellung bewusst in einen Interessenkonflikt begeben, worauf er das Versorgungswerks der Zahnärztekammer (VZB) nicht hingewiesen habe, obwohl er dazu verpflichtet gewesen sei.

Der Direktor war seit 2000 angestellt und beriet das Versorgungswerk bei Geldanlagen für die Altersversorgung der Zahnärzte. Gleichzeitig hatte er Leitungsfunktionen in vielen Firmen, in die das Versorgungswerk investiert hatte. Wirtschaftsprüfer stellten 2025 fest, dass diese Anlagen wohl viel weniger wert sind als gedacht. Es wird eine mögliche Versorgungslücke von etwa 1,0 Milliarden Euro befürchtet, u. a. wegen riskanter Anlagestrategien.

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