Erfahren Sie hier aktuelle Rechts-News
Infothek
Reisestornierung wirksam: Fünfmaliges „Verklicken“ auf Homepage kein Versehen
Das Amtsgericht München entschied, dass ein Reisevertrag vom Kläger wirksam storniert wurde und wies die Klage auf Rückerstattung der Stornogebühren ab. Eine wirksame Anfechtung der Stornierung aufgrund eines Irrtums in der Erklärungshandlung sei bei fünfmaligem „Verklicken“ nicht gegeben.
mehrBerufsunfähigkeitsversicherung darf Zahlung nicht wegen Teilzeitbeschäftigung einstellen
Wenn ein Arbeitnehmer seinen angestammten Beruf nicht mehr ausüben kann, schützt eine abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Folgen. Wer trotz Berufsunfähigkeit eine Teilzeitbeschäftigung in einer anderen Tätigkeit aufnimmt, verliert seinen Anspruch auf die Zahlung der Versicherungsleistung aber nicht.
mehrHeimunterbringung zur Überwindung der Ablehnung eines Kindes gegenüber dem nicht-betreuenden Elternteil ist rechtswidrig
Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, wenn eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht betreuenden Vater nicht mehr sehen möchte und es deswegen zu einem Kontaktabbruch kommt.
mehrVermieterin mehrmals mit Wasser überschüttet - Fristlose Kündigung rechtmäßig
Einer Mieterin von Wohnraum kann fristlos wegen Störung des Hausfriedens gekündigt werden, wenn diese dort zweimal die Vermieterin mit Wasser überschüttet hat.
mehrAltersrente: Rückzahlung wegen verschwiegener Verletztenrente
Wer eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht, hat einen geringeren Anspruch auf Altersrente. Die Rentenversicherung weist die Versicherten deshalb schon bei der Antragstellung ausdrücklich auf ihre entsprechende Mitteilungspflicht hin. Wer dennoch die Verletztenrente nicht angibt, handelt grob fahrlässig. Die zu viel geleistete Rente muss dann zurückbezahlt werden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.