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Sexuelle Belästigung auf Betriebsfeier - Außerordentliche Kündigung rechtmäßig
Ein Arbeitnehmer, der einer Kollegin einen Klaps auf den Po gibt, sie an sich zieht und gegen ihren erkennbaren Willen festhält, kann deswegen außerordentlich gekündigt werden, auch wenn sich der Vorfall in der lockeren Atmosphäre einer Betriebsfeier ereignete.
mehrNach Einsatz bei Amokfahrt keine Dienstunfallanerkennung für Berufsfeuerwehrmann bei psychischer Vorbelastung
Bei einem Berufsfeuerwehrmann kann die Anerkennung eines Einsatzes bei einer Amokfahrt als Dienstunfall verwehrt sein, wenn der Zusammenhang zum Dienst deshalb nicht anzunehmen ist, weil ein anlagebedingtes Leiden durch ein dienstliches Vorkommnis nur rein zufällig ausgelöst wurde.
mehrZahlungsaufforderung per SMS unzulässig - Eintreibung von Forderungen aber nicht generell untersagt
Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Inkassounternehmen untersagt, Verbraucher per SMS zur Zahlung unberechtigter Forderungen aufzufordern. Einen weitergehenden Antrag, den Versand von SMS zur Eintreibung von Forderungen generell als unzumutbare Belästigung der Verbraucher zu verbieten, lehnte das Gericht jedoch ab.
mehrAmerican Bully als gefährlicher Hund i. S. d. betreffenden Landesgesetzes - Keine Haltung ohne Erlaubnis
Ein sog. American Bully ist ein gefährlicher Hund i. S. d. Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG), dessen Haltung der Erlaubnispflicht unterliegt. Wenn eine Haltung ohne die erforderliche Erlaubnis erfolgt, kann die zuständige Behörde u. a. die Abgabe des Hundes anordnen.
mehrWährend Jugendarrest kein Anspruch auf Grundsicherung
Das Gesetz sieht einen Leistungsausschluss für Personen vor, die sich in einer „Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung” aufhalten. Hiervon werden alle Freiheitsentziehungen in allen Rechtsbereichen erfasst. Auch ein Jugendarrest hat unterbringenden Charakter und ist daher eine Freiheitsentziehung.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.