Steuerrecht
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Steuerrecht und das Steuerstrafrecht. Aufgrund der Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht eine sehr komplexe Rechtsmaterie darstellt, sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen auf ständige Beratung angewiesen.
Wegen dieser Komplexität kann durch unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen schnell die Gefahr steuerstrafrechtlicher Ermittlungen entstehen.
Außerhalb unserer Kooperation mit der ACTOR GmbH beraten und vertreten wir Mandanten in steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen. Zu unserer weiteren Tätigkeit im Steuerrecht zählt die Beratung und Vertretung bei steuerlichen Selbstanzeigen sowie in Fahndungsfällen.
Sollte es für eine Präventivberatung zu spät sein, verfügt unsere Kanzlei über die notwendige Erfahrung und Expertise Mandanten auch vor Finanzgerichten und im Verwaltungsverfahren bei Finanzämtern zu vertreten.
Unsere Schwerpunkte im Steuerrecht
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt
- Vertretung vor dem Finanzgericht
- Steuerfahndung
- Selbstanzeige
- Umstrukturierungen
- Rechtsformwahl bei Unternehmensgründung